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   VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542   

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https://dejure.org/2008,73037
VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542 (https://dejure.org/2008,73037)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542 (https://dejure.org/2008,73037)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - AN 15 K 08.01542 (https://dejure.org/2008,73037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für "Boswellia serrata H 15" nach Abschluss schulmedizinischer Maßnahmen zur Behandlung eines Glioblastoms multiforme WHO-Grad IV Beihilferecht des Bundes; nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Ferner gibt es ernsthafte Hinweise auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf im konkreten Einzelfall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6.12.2005, NJW 2006, 891, 894):.

    Auch wenn der vom Kläger in diesem Zusammenhang genannte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005, NJW 2006, 891 eine nicht anerkannte Behandlungsmethode betrifft, bestehen keine sachlichen Gründe, die Versorgung mit einem Arzneimittel anders zu behandeln.

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht generell für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel während des Übergangszeitraums bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode ein gesondertes Härtefallverfahren entsprechend der in § 12 Abs. 2 BhV enthaltenen Regelung für erforderlich hält (BVerwG Urteil vom 26.6.2008, DVBl 2008, 1442), ist dies im vorliegenden Fall, wenn das Arzneimittel Teil einer Therapie bei einer lebensbedrohlichen Krankheit ist, wegen der hierzu in den Urteilen vom 18. Juni 1998 und 29. Juni 1995 entwickelten besonderen Grundsätze nicht anwendbar.

    Weil die einschränkenden Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV in Bezug auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einer wirkungsgleichen Übertragung der Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Gleichbehandlung der Beihilfeberechtigten mit den gesetzlich Krankenversicherten beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.6.2008 a.a.O.), sind auch die bei lebensbedrohlichen Erkrankungen aus Art. 2 Abs. 2 GG für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelten Grundsätze auf die Beihilfeberechtigten zu übertragen, mit der Folge einer Berücksichtigung der Aufwendungen im vollen Umfang, auf die der Bemessungssatz anzuwenden ist, jedoch ohne dass sie auch eine finanzielle Belastungsgrenze im Sinne der Härtefallregelung entsprechend § 12 Abs. 2 BhV (2 v.H. des Einkommens des Beihilfeberechtigten und seines Ehegatten nach § 9 Abs. 7 Satz 5 BhV) überschreiten müssten.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Maßgebender Zeitpunkt für die zugrunde zu legende Fassung der BhV ist der Zeitpunkt, in welchem dem Beihilfeberechtigten die beihilfefähige Aufwendung entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 BayVBl 2004, 88, 91).

    Entscheidet sich der Dienstherr, wie nach dem derzeitigen Mischsystem aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, seiner Fürsorgepflicht durch die Zahlung von Beihilfen nachzukommen, die zu der aus der gewährten Alimentation zu bestreitenden Eigenvorsorge ergänzend hinzutreten, muss er jedoch gewährleisten, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002, NVwZ 2003, 720, 721; BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, DÖD 1991, 26; Urteil vom 3.7.2003, NJW 2004, 308).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht die staatliche Pflicht, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter nach Art. 2 Abs. 2 GG zu stellen und die aus diesen Grundrechten sich ergebende Pflicht der Gerichte, zu einer grundrechtsorientierten Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen auch auf nicht zugelassene Arzneimittel erstreckt, indem es in zustimmender Weise das ein importiertes Fertigarzneimittel betreffende Urteil des BSG vom 19. Oktober 2004 anführte (vgl. BVerfG a.a.O., Seite 894, RdNr. 67; BSG, Urteil vom 4.4.2006, NJW 2007, 1380).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen steht nicht entgegen, dass die Beihilfevorschriften des Bundes insgesamt wegen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip, wonach der Gesetzgeber die grundlegenden Entscheidungen für einen Lebensbereich selbst treffen muss und das Rechtsstaatsprinzip rechtswidrig sind (BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, DVBl 2004, 1420).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Denn für eine Übergangszeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ist von einer Weitergeltung der Beihilfevorschriften auszugehen (vgl. BVerwG a.a.O., Seite 1422; ferner Urteil vom 15.12.2005, 2 C 35.04).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Entscheidet sich der Dienstherr, wie nach dem derzeitigen Mischsystem aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, seiner Fürsorgepflicht durch die Zahlung von Beihilfen nachzukommen, die zu der aus der gewährten Alimentation zu bestreitenden Eigenvorsorge ergänzend hinzutreten, muss er jedoch gewährleisten, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002, NVwZ 2003, 720, 721; BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, DÖD 1991, 26; Urteil vom 3.7.2003, NJW 2004, 308).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Diese Übergangszeit endet erst mit Ablauf der jetzigen Legislaturperiode (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008, 2 C 24.07).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Dies gilt dann, wenn sich eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode für die Behandlung einer Krankheit noch nicht herausgebildet hat, das anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998, DÖD 1999, 208; Urteil vom 29.6.1995, ZBR 1996, 48).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Ansbach, 10.12.2008 - AN 15 K 08.01542
    Dies gilt dann, wenn sich eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode für die Behandlung einer Krankheit noch nicht herausgebildet hat, das anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998, DÖD 1999, 208; Urteil vom 29.6.1995, ZBR 1996, 48).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben

  • VGH Bayern, 28.04.1993 - 3 B 92.3836
  • VG Neustadt, 28.02.2018 - 1 K 560/17

    Aminosäure, Aminosäuremischung, Arzneimittel, Beamtenrecht, Beamter,

    Die Entscheidung des VG Ansbach (Urteil vom 15. Dezember 2008 - AN 15 K 08.01542) widerspricht der hier vertretenen Auffassung nur scheinbar.
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